Psychotherapie

Psychotherapie für Privatversicherte, Beihilfe, Selbstzahler*innen und gesetzlich Versicherte

Mein Therapieangebot


Als anerkannter psychologischer Psychotherapeut gemäß dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 2 Approbation, biete ich eine medizinische Leistung in Form von Verhaltenstherapie an. Diese Leistung steht Selbstzahlern, Privatversicherten sowie beamteten Personen, wie Lehrkräften und Menschen, die bei der Heilfürsorge versichert sind (z. B. Polizisten, Feuerwehrleute), zur Verfügung.

Um eine Psychotherapie zu beginnen, ist es wichtig, dass Sie an einer ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigung leiden und bei Ihnen eine medizinische psychiatrische Diagnose existiert oder von mir gestellt werden kann (zum Beispiel eine sogenannte Anpassungsstörung, depressive Episode, eine Angststörung oder eine posttraumatische Belastungsstörung).

In den ersten zwei bis vier Sitzungen (sog. Probatorik), können wir herausfinden, ob eine solche Beeinträchtigung vorliegt und ob eine Behandlung für Sie hilfreich und sinnvoll sein könnte.

Um mehr über den Ablauf der psychotherapeutischen Behandlung und die ersten Schritte zu erfahren, klicken Sie bitte auf den Button 'Erste Schritte einer Psychotherapie'.

Erste Schritte einer Psychotherapie

Wege zum Therapieplatz auch für Kassenpatient*innen - Das Kostenerstattungsverfahren


Da ich keinen Kassensitz innehabe, kann ich ohne eine Prüfung Ihrer Kasse keine Psychotherapie für gesetzlich Versicherte anbieten.


Jedoch kann ich Ihnen anbieten, gemeinsam ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren (nach § 13 SGB V, Kostenerstattung) bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Dadurch können Sie in manchen Fällen die gesamten oder Teile der Kosten der Psychotherapie bei mir von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.

Wenn Sie nachweisbar mehrere Absagen von Psychotherapeut*innen mit einem Kassensitz erhalten haben, können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren beantragen. Diese übernimmt dann in manchen Fällen die gesamten oder Teile der Kosten einer privaten Psychotherapie. Die Anzahl der hierzu notwendigen Absagen variiert je nach Kasse. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter therapie.de sowie bei Ihrer Krankenversicherung.

Wenn Sie interessiert sind an der Beantragung und auch als Kassenpatient*in einen Weg zur privaten Psychotherapie erhalten möchten, informieren Sie sich weiter über den Ablauf und die Voraussetzungen bei 'Kostenerstattungsverfahren'.

Zum Kostenerstattungsverfahren
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