Kosten Psychotherapie

Informationen zur Kostenübernahme einer Psychotherapie

Arten der Kostenübernahme


Kosten von Psychotherapie

Die Kostenübernahme einer Psychotherapie von Ihrer Versicherung in Deutschland hängt vor allem von folgenden Faktoren ab: Die Art des Therapieverfahrens, ob Sie eine psychische Erkrankung diagnostiziert bekommen, Ihrem Versichertenstatus und ob der:die behandelte Psychotherapeut:in eine Approbation und/oder einen Kassensitz innehat.

So ergeben sich verschiedene Arten der Kostenübernahme.  


Diese Leistung kann ich Ihnen anbieten:

Für die private Krankenkassenübernahme/ Abrechnung wollen die Kassen eine sog. Approbation und ein Arztregistereintrag von mir sehen. Beides kann ich ggfs. Ihrer Kasse oder Ihnen direkt übermitteln.

  • Die Psychotherapie kann von der privaten Krankenasse übernommen werden (z.B. Axa, DEVK, Allianz, DKV). 
  • Die Psychotherapie kann von der privaten Krankenkasse in Kombination mit der Beihilfe der freien Heilfürsorge und Berfusgenossenschaften übernommen werden (für Menschen mit Beamtenstatus oder Anwärterschaft)
  • Die Psychotherapie kann in Ausnahmefällen nach einem sog. Kostenerstattungsverfahren von den gesetzliche Krankenkassen übernommen werden. Weitere Informationen können Sie dem unteren Abschnitt entnehmen.
  • Sie sind Selbstzahler*in und die Krankenkasse ist nicht involviert.

Ihre Checkliste als Privatversicherte Person


Checkliste Psychotherapie

Die privaten Krankenversicherungen und weitere Kostenträger übernehmen meist die Kosten für eine Psychotherapie und auch die Erstattung der vorausgezahlten Kosten erfolgt meist unkompliziert. 

Dennoch gibt es, abhängig von den verschiedenen Versicherungen, Unterschiede, was welche Krankenkasse wie abdeckt.


Schauen Sie als Privatpatient*in vor Beginn einer Psychotherapie in Ihren Versicherungsvertrag oder erfragen Sie die Details direkt bei Ihrer Versicherung. 


Die nachfolgenden Merkmale sollten Sie vor der Aufnahme einer Psychotherapie in einer Privatpraxis beachten:  

  • Ist die Psychotherapie im Leistungsumfang Ihrer Versicherung enthalten?
  • Wenn ja, wie viele Therapiestunden sind in der Regel vorgesehen (typischen Sitzungsanzahl in der Verhaltenstherapie sind 12, 24, 60 und 80 Sitzungen)?
  • Werden die entstehenden Kosten von der Versicherung komplett oder nur anteilig erstattet?
  • Welche Unterlagen benötigen Sie und ich von der Kasse für die für die Antragstellung?

Es ist sehr hilfreich, diese unterschiedlichen Punkte im Vorfeld der Therapie zu kennen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, bin ich Ihnen dabei gerne behilflich.

Kosten und Informationen zu Ihrer Psychotherapie


GOP-Abrechnung: Eine Orientierung

Im Rahmen meiner Abrechnung der Leistungen für Privatversicherte orientiere ich mich an der sog. GOP (Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten). Auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer können Sie eine Auflistung der relevanten Ziffern der GOP einsehen (Download:hier GOP-Auszug der BPTK). Am Ende dieser Auflistung können Sie bei der GOP-Ziffer 870, die für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung steht, meinen Orientierungsatz einsehen. Mein auf diesem Wert basierendes Stundenhonorar beträgt:


Honorar für eine Verhaltenstherapiesitzung (50 Minuten)

Mein aktuelles Honorar von 109,29 € bemesse ich über die GOP-Ziffer 870 der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, unter Zugrundelegung eines 2,5-fachen Steigerungssatzes (siehe letzte Seite der Download: GOP-Auflistung der DPTV).

Abweichende bzw. zusätzliche Kosten können für Diagnostik, Biographische Anamnese (Voraussetzung für Therapie), Berichte, Anträge etc. anfallen.


Sowohl als Selbstzahler*in als auch als Privatpatient*in bleibt für Sie der Honorarsatz gleich.


Verspätete Absagen

Da bei einer verspäteten Absage oder Ausfall (48 Stunden im Voraus) ich in der Regel unseren Termin nicht anderweitig vergeben kann, erlaube ich mir 60% der Sitzungsgebühr als ein Ausfallhonorar von 60€ in Rechnung zu stellen.


Ausnahmesituationen

In Ausnahmesituationen oder bei schwierigen Lebenslagen kann ein ermäßigter Preis angesetzt werden – sprechen Sie mich hierzu gerne an.

 

Weitere Informationen

Weitere allgemeine Informationen zum Thema "Psychotherapie: Welche Art der Behandlungen übernimmt die Private Krankenversicherung (PKV)?erhalten Sie beispielsweise auf den Seiten des Serviceportals derprivatpatient.de.

Wie bezahle ich als Privatversicherte und Selbstzahlende Person?



Wie bezahle ich als Selbstzahler:in?

  • Sie erhalten in der Regel nach Monatsende persönlich, per Brief oder E-Mail, eine Rechnung von mir und begleichen den ausstehenden Betrag.


Wie bezahle ich als Privatversicherte:r?

  • Auch hier erhalten Sie in der Regel nach Monatsende von mir persönlich, per Brief oder E-Mail, eine Rechnung und begleichen den ausstehenden Betrag.
  • Abhängig von den Vereinbarungen zur Kostenübernahme können Sie den Betrag von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet bekommen.


Vorteile von Selbstzahlung 

  • Im Vergleich zu institutionalisierten Hilfsangeboten wie der privaten und gesetzlichen Psychotherapie kann Selbstzahlung bei Psychotherapie auch weitere Vorteile für Sie haben. Informieren Sie sich gerne weiter auf der Nachfolgenden Seite "Vorteile von Selbstzahlung".



Zu Vorteile von Selbstzahlung

Weitere Informationen zur Kostenübernahme einer Psychotherapie für gesetzlich Versicherte


Weitere Informationen zur Kostenübernahme einer Psychotherapie erhalten Sie unter wege-zur-psychoterapie.org. Informationen und Vordrucke zum sogenannenten Antrag auf Kostenerstattung (nach § 13 Absatz 3 SGB V) für Ihre Gesetzliche Krankenkasse finden Sie u.a. bei der Psychotherapeutenkammer (Download: Flyer-Ratgeber der Psychotherapheutenkammer) oder informieren Sie sich gerne weiter auf der nachfolgenden Seite "Kostenerstattungsverfahren".


Zum Kostenerstattungsverfahren
Share by: