Ablehnung Kostenerstattung

Ablehnung Ihrer Kostenerstattung

Alternative - Krankenkasse lehnt Ihren Antrag ab, was nun?


Bestehen Sie immer auf einem schriftlichen Ablehnungsbescheid. Der offizielle  Bescheid ist erkennbar an der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.


Danach können Sie folgende Alternativen in Betracht ziehen:


  • Sie können die Widerspruchsstelle oder den -ausschuss Ihrer Krankenkasse kontaktieren.
  • Sie können im Rahmen der Widerspruchsfrist (einen Monat) einen Widerspruch (mithilfe des:der Therapeut:in oder einer spezialisierten Anwaltskanzlei) einlegen.
  • Sie können bei der Krankenkasse das MDK-Gutachten anfordern und sich in Ihrem Widerspruch ggf.
    darauf beziehen (Prüfen Sie, ob die Kasse trotz Befürwortung durch den:die Gutachter:in ihren Antrag abgelehnt hat).
  • Sie können einen Brief an den Vorstand der Krankenkasse senden.
  • Sie können eine Beschwerde an das Bundesversicherungsamt stellen.
  • Suchen Sie individuelle juristische unterstützung. Einige Kanzleien haben sich auch auf die Widerspruchsverfahren in der Kostenerstattung spezialisiert und übernehmen hierbei die Beratung und den Schriftverkehr mit den Krankenkass
  • Sie können vor dem Sozialgericht klagen. Ein Problem kann hierbei jedoch sein, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bislang eher ablehnend war und es sich um einen langwierigen und vielleicht auch kostenintensiven Vorgang handelt.


Hinweis:

  • In Einzelfällen kann es eine Option sein, nach einer Ablehnung einfach einen neuen Antrag zu stellen (z. B. wenn kein Widerspruch eingelegt wurde, die Suche nach einem Therapieplatz aber weiterhin aussichtslos ist).
  • Dies ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn sich in der Zwischenzeit neue Aspekte ergeben haben, die im ersten Antrag an die Kasse noch keine Rolle spielten (z.B. veränderte Lebenslage, Symptomverschlechterung).
  • Ein neuer Antrag ist bei fortbestehender Erkrankung jederzeit möglich.
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