Die nachfolgenden Informationen und Erklärungen sind unabhängig von Beratung, Coaching oder Teamangeboten. Sie beziehen sich auf das Angebot von Psychotherapie, das zur Versorgung von Menschen mit psychischem Leiden gedacht ist.
Ja, in der Ausbildung bzw. Qualifikation gibt es keinen Unterschied zwischen psychologischen/ärztlichen Psychotherapeut*innen mit oder ohne Kassensitz. Beide sind staatlich geprüft und approbiert.
Die Zuweisung eines sogenannten Kassensitzes durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hängt mit einer sogenannten Bedarfsplanung zusammen, die durch die Planungsbezirke erstellt wird. Dabei wird berücksichtigt, welcher Bedarf an ambulanten Praxen in einem Planungsbezirk (Land/Stadt/Bundesland) besteht. Kassensitze sind an diese Planung "gebunden", und daher gibt es für verschiedene Bezirke eine feste Anzahl von Kassensitzen. Ärzt*innen und Psycholog*innen benötigen einen Kassensitz, um mit gesetzlichen Krankenversicherungen (z.B. TK, BARMER, BIG, AOK, BKK) abrechnen zu können.
Laut Aussage der KBV gelten die meisten Bezirke in Deutschland aktuell als ausreichend versorgt oder sogar überversorgt. Daher werden nur bei Bedarf und selten "neue" Kassensitze vergeben. Das bedeutet: In der Psychotherapie besteht leider eine statistisch ausgewiesene Überversorgung, gleichzeitig gibt es jedoch sehr lange Wartezeiten.(Zur Quelle:
Artikel Ärzteblatt 2011).
Die Wartelisten für diese Kassensitze sind meist lang, und ein Sitz muss vom Arzt/der Ärztin oder dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin selbst erworben werden. Der Preis für einen Kassensitz kann, abhängig vom Wohnort, sogar bis zu 100.000 Euro kosten.
(Zur Quelle:
Therapie.de 2022).
Der Bedarf an Psychotherapieplätzen übersteigt jedoch aktuell in vielen Gebieten die Kapazitäten der niedergelassenen Therapeut*innen mit Kassensitz. Daher gibt es Wartezeiten von mehreren Wochen bis Monaten, die die Patient*innen verständlicherweise als belastend und zu lang wahrnehmen. (Zur Quelle:
Artikel Ärzteblatt 2022).
Daher gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, sich einen approbierten Therapeuten/eine approbierte Therapeutin mit Privatpraxis, also ohne Kassensitz, zu suchen, um dann in einer geprüften Einzelfallentscheidung (sogenanntes Kostenerstattungsverfahren) eine Psychotherapie bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen.
Dieses Angebot (Behandlung von gesetzlich versicherten Personen durch Kostenerstattungsverfahren) biete ich auch in meiner Privatpraxis an. Weitere Informationen können Sie bei
Kostenerstattungsverfahren
einsehen.
Als Psychologischer Psychotherapheut in Privapraxis darf ich folgenden Personengruppen eine Psychotherapie anbieten und abrechnen:
Wenn Sie an einem Kennenlernen mit mir interessiert sind oder mehr über Psychotherapie erfahren möchten, kontaktieren Sie mich gerne oder informieren Sie sich weiter, z.B. unter Psychotherapie.
WALK - Praxis für Psychotherapie, Psychologische Beratung,
Supervision und Trauerbegleitung
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